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Behördliches
Hier finden Sie Informationen zu den behördlichen Vorgaben zur Haltung von bestimmten Hunderassen
Als sachverständige Stelle im Sinne des Landeshundegesetzes NRW ist das Hundezentrum Hamminkeln anerkannt und ich bin nach einer Prüfung durch das Landesamt für Natur- und Umwelt- und Verbraucherschutz NRW berechtigt, Sachkunde- und Verhaltensprüfungen durchzuführen.
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)
Durchführungsverordnung Landeshundegesetz (DVO - LHundG NRW)