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Sachkundenachweis
Haltern von sogenannten “großen Hunden” (§11 LHUndG), die eine Widerristhöhe von 40 cm und/oder ein Gewicht von 20 kg erreichen,
und auch Haltern von Hunden bestimmter Rassen (§10 LHundG), wie
sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden,
schreibt der Gesetzgeber u.a. den Nachweis der erforderlichen Sachkunde vor, der dem zuständigen Ordnungsamt vorzulegen ist.
Ihre Sachkunde können Sie in meiner Hundeschule durch Beantwortung von 30 Fragen im Multiple Choice Verfahren erwerben.
Die Fragen können Sie unter “Fragenkatalog” bereits vorab nachlesen.
Das theoretische Wissen wird aber auch bereits in meinen Welpenkursen vermittelt.