WARUM ein Hundeführerschein?

Der BVZ bietet allen Hundehaltern die Möglichkeit einen Hundeführerschein abzulegen, der nicht nur einem hohen qualitativen Standard entspricht sondern auch bundesweit einheitlichen Prüfkriterien unterliegt. Zwar setzen wir uns dafür ein, dass geprüfte Hundehalter in ihrer Heimatgemeinde Anerkennung für diese besondere Leistung zu erhalten (z. B. Vergünstigungen in der Hundesteuer o. ä.). Wie es allerdings in unserern anliegenden Gemeinden aussieht, gilt es noch zu klären. Letztlich hat jeder Hundehalter aber zumindest das gute und sichere Gefühl, ihren Hund sicher und vorausschauend im öffentlichen Raum zu führen. Sie helfen, den Hund als angenehmen Begleiter in ein positives Licht zu rücken.

Die Vorbereitung für den theoretischen Teil (Fragebogen) als auch das Training, um reibungslos durch die praktische Prüfung zu kommen, können grundsätzlich in jeder Hundeschule absolviert werden. Die Prüfungen allerdings werden ausschließlich von geschulten Mitgliedern des BVZ abgenommen. 

Wir möchten damit die Möglichkeit bieten, dass Hundehalter auch ohne Mitgliedschaft in Vereinen oder Verbänden, eine sehr hochwertige Prüfung ablegen, die nicht nur Hundefreunde beeindrucken kann, sondern auch bei öffentlichen Stellen einen engagierten und kompetenten Eindruck der geprüften Hundehalter hinterlässt.

Die Prüfungsaufgaben sind, sowohl für den theoretischen, als auch für den praktischen Teil sehr anspruchsvoll. Es ist daher empfehlenswert, sich vorab zu erkundigen, inwieweit das eigene Mensch-Hund-Team die Voraussetzungen für die Prüfung erfüllt.

Selbstverständlich biete ich bei kleineren oder größeren Schwachstellen in Theorie und/oder Praxis ein entsprechendes Vorbereitungsangebot an. Damit eine objektive und unabhängige Prüfung gewährleistet ist, wird die praktische Prüfung von einer/m Kollegen/in des BVZ abgenommen, der aufgrund seiner unabhängigen Stellung unbefangen bei der Bewertung ist.

 

Theorie

In der theoretischen Prüfung müssen Fragen zu vielen Themengebieten rund um den Hund, sein Verhalten, seine Ernährung, Krankheiten und die Erziehung beantwortet werden. Hierbei ist es unerheblich, welche Erziehungsmethoden oder Ernährungspräferenzen der Hundehalter bevorzugt. Es werden ausschließlich wissenschaftliche Erkenntnisse, rechtliche Grundlagen und Gesetze der Lerntheorie abgefragt.

Folgende Themenbereiche sind Teil der Prüfung:

•Sozialverhalten

•Kommunikation

•Lerntheorie, Erziehung, Ausbildung         

•Angst und Aggression                             

•Haltung und Pflege                                                                     

•Rassenkenntnisse                                                                  

•Ernährung                                                                            

•Fortpflanzung

•Hunde & Recht

Die theoretische Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 80% der Punkte erreicht werden.

Voraussetzung für die Teilnahme an der praktischen Prüfung des Hundeführerscheins ist der erfolgreiche Abschluss der theoretischen Prüfung.

 

 

Praxis

Die praktische Prüfung kann von Hundehaltern ab 16 Jahre abgelegt werden, die eine gültige Haftpflichtversicherung für den Hund nachweisen und den theoretischen Teil der Hundeführerscheinprüfung bestanden haben. Es werden alle Hunde zur Prüfung zugelassen, die über einen ausreichenden Impfschutz und Mikrochip verfügen.

Ein Teil der praktischen Prüfung wird mit dem angeleinten Hund in außerstädtischem Gebiet abgenommen. Hierbei werden der allgemeine Grundgehorsam, die Führigkeit und die Beziehung zwischen Halter und Hund überprüft. Im Anschluss findet ein weiterer Prüfungsteil mit dem Hund im Freilauf (ohne Leine) statt.

Die generelle Möglichkeit, den Hund ohne Leine führen zu können, ist Voraussetzung, den BVZ-Hundeführerschein bestehen zu können!

Der Einsatz von Hilfsmitteln (Halti, Maulkorb) ist während der Prüfung erlaubt. Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn der Hund über einen nicht ausreichenden Grundgehorsam verfügt oder der Umang mit dem Hund unfachlich und tierschutzrelevant ist.

Der Hund sollte während der Prüfung an lockerer Leine laufen und entgegenkommende Menschen und Tiere nicht belästigen. Der Hundehalter sollte entsprechend umsichtig, vorausschauend und angemessen auf sich ergebende Situationen reagieren.

Währen der Prüfung ist es dem Hundehalter gestattet, den Hund zu korrigieren oder zu loben.

Die gesamte praktische Prüfung wird auf Video aufgezeichnet und zusammen mit den Prüfungsunterlagen (Fragebogen und Aufzeichnungen des Prüfers - Bewertungsbogen) 5 Jahre archiviert.

Der Hundehalter bekommt nach bestandener Prüfung eine Urkunde und einen Ausweis für die Brieftasche (Kreditkartengröße) mit den Daten und dem Foto des Hundes. Hiermit kann sich der Hundehalter jederzeit als Absolvent des BVZ-Hundeführerscheins ausweisen.