Wie so viele junge Mädchen habe ich seit dem 8. Lebensjahr sämtliche Hunde der Nachbarschaft betreut und ausgeführt. Seit über 20 Jahren gehe ich intensiv mit diesen treuen Begleitern um.

Dennoch bin ich nicht der Meinung, dass ich mich damit schon als "Hundetrainer" benennen sollte. Das ist vielleicht ein ganz guter Ansatz, aber leider nicht ausreichend. 

Der Begriff „Hundetrainer“ ist nicht geschützt; jeder darf sich so nennen. Es gibt kein Berufsbild und auch keinen qualitativen Anspruch.

Ich finde das schon sehr bedenklich, wenn man vergleicht, dass man ohne Ausbildung noch nicht mal gewerblich ein Brötchen backen darf.

 

Im Juli 2009 beendete ich daher mit

Deutschlands erster behördlich anerkannten Zertifizierung für Hundetrainer/innen und Verhaltensberater/innen

(Die Tierärztekammer Schleswig-Holstein hat, in Verbindung mit dem Innenministerium Schleswig-Holstein und mit Experten aus den Bereichen Tiermedizin/Verhaltenstherapie, Praxis und Wissenschaft, Qualitätskriterien für Hundetrainer/innen und deren Umsetzung in Form einer Prüfung entwickelt. Der erfolgreiche Abschluss der Prüfung stellt dann eine Zertifizierung der Tätigkeit der jeweiligen Person dar. Die gültigen Regelungen gelten bundesweit.)

mein Studium, um mich damit klar abzuheben und eine fachlich fundierte Ausbildung nach neuesten kynologischen Erkenntnissen nachzuweisen.

Damit können Sie Vertrauen und die ruhige Gewissheit haben, sich und Ihren Hund in wirklich kompetente Hände zu begeben.

 

Als anerkannte Sachverständige bin ich zur Erteilung von

- Sachkundebescheinigungen für Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 3 LHundG NRW und für große Hunde nach § 11 Abs. 3 LHundG NRW, sowie

- zur Durchführung von Verhaltensprüfungen zur Befreiung von Anlein- und Maulkorbzwang für Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 2 LHundG NRW

berechtigt.

Näheres finden Sie unter Behördliches.